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   BVerwG, 30.09.1997 - 9 B 827.97   

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BVerwG, 30.09.1997 - 9 B 827.97 (https://dejure.org/1997,20857)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1997 - 9 B 827.97 (https://dejure.org/1997,20857)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1997 - 9 B 827.97 (https://dejure.org/1997,20857)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94

    Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1997 - 9 B 827.97
    Auch eine Umdeutung der unzulässigen Berufung in das zulässige Rechtsmittel des Antrags auf Zulassung der Berufung scheidet aus (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - DVBl 1994, 1409 = BayVBl 1995, 221; ferner die stRspr - zur vergleichbaren Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision - Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27; Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG 5 C 69.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - BayVBl 1974, 708).
  • BVerwG, 02.08.1995 - 9 B 303.95

    Berufung - Einlegung - Gerichtsbescheid - Verwerfung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1997 - 9 B 827.97
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein eindeutig eingelegter Rechtsbehelf nicht in einen anderen umgedeutet werden kann, wenn die Rechtsbehelfe - wie hier - unterschiedlichen Zwecken dienen (Senatsbeschluß vom 2. August 1995 - BVerwG 9 B 303.95 - DVBl 1996, 105 = BayVBl 1996, 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1997 - 9 B 827.97
    Auch eine Umdeutung der unzulässigen Berufung in das zulässige Rechtsmittel des Antrags auf Zulassung der Berufung scheidet aus (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - DVBl 1994, 1409 = BayVBl 1995, 221; ferner die stRspr - zur vergleichbaren Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision - Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27; Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG 5 C 69.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - BayVBl 1974, 708).
  • BVerwG, 19.07.1974 - VI C 63.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1997 - 9 B 827.97
    Auch eine Umdeutung der unzulässigen Berufung in das zulässige Rechtsmittel des Antrags auf Zulassung der Berufung scheidet aus (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - DVBl 1994, 1409 = BayVBl 1995, 221; ferner die stRspr - zur vergleichbaren Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision - Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27; Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG 5 C 69.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - BayVBl 1974, 708).
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